Haftung
Haftung
Der Tauschring versteht sich ausschließlich als Vermittlungs- und Verwaltungsstelle und übernimmt keinerlei Haftung, Garantie oder Verantwortung für Schäden oder Ansprüche, die durch Tauschgeschäfte entstehen. Die Tauschgeschäfte müssen von den beteiligten Tauschpartnern eigenverantwortlich geregelt werden. Dies gilt insbesondere für:
- eventuell notwendige Fachkenntnisse
- Wert und Qualität der erbrachten Leistungen
- schuldrechtliche und / oder versicherungsrechtliche Bestimmungen
- steuer- und sozialrechtliche Bestimmungen
- standesrechtliche Bestimmungen bestimmter Berufsgruppen (Nicht-Handwerker dürfen z.B. keine geschützten Handwerkstätigkeiten anbieten. Jedoch darf die Hilfe bei einer bestimmten Tätigkeit angeboten werden, z. B. Hilfe beim Anstreichen. Geschützt sind weiterhin die Tätigkeiten eines Steuerberaters, Rechtsanwaltes sowie verschiedene medizinische Dienstleistungen.)
- Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Tauschgeschäften ergeben.
Eine private Haftpflicht ist empfehlenswert, sie haftet aber bei Missgeschicken nicht in jedem Fall. Deshalb wird empfohlen, bei der Vereinbarung eines Tauschgeschäftes die Regelung möglicher Schäden mit einzubeziehen.



