Steuer- und sozialrechtliches
Steuer- und sozialrechtliche Bestimmungen
Gelegentliche Tauschgeschäfte in einem Tauschring stellen normalerweise keine Schwarzarbeit dar. Sollte die Aktivität über einen gelegentlichen Austausch hinausgehen und den Umfang eines Gewerbes erreichen, kann es sein, dass das „Einkommen“ aus Tauschgeschäften versteuert werden muss oder auf Sozialleistungen angerechnet wird. Steuerliche und sozialrechtliche Belange liegen im Verantwortungsbereich der Mitglieder. Im Zweifelsfall wird darum gebeten, sich mit dem Finanzamt, dem Sozialamt oder der ARGE in Verbindung zu setzen. (Weitere Informationen s. Merkblatt).
Umrechnungskurs für steuerliche und sozialrechtliche Zwecke
Ein Volmetaler entspricht 0,20 €. Diese Angabe dient lediglich als Angabe für steuerliche und sozialrechtliche Zwecke (s.o.). Ein Umtausch von Volmetalern in Euro ist nicht möglich.



