Tauschgeschäfte

Tauschgeschäfte

Grundsätzlich können alle Arten von Dienstleistungen getauscht werden, sofern sie nicht den gesetzlichen Vorschriften und den guten Sitten widersprechen. Mitglieder setzen sich direkt miteinander in Verbindung und vereinbaren selbständig und eigenverantwortlich den Tausch. Innerhalb eines halben Jahres soll ein Mitglied mindestens ein Tauschgeschäft durchführen.

Tauschmagazin und Mitgliederlisten

In regelmäßigen Abständen erscheint ein Tauschmagazin mit Suche- und Biete-Anzeigen der Mitglieder. Anzeigen können schriftlich oder per e-mail aufgegeben werden. Das Tauschmagazin liegt bei den monatlichen Tauschtreffen aus. Auf Wunsch kann es per e-mail zugestellt werden. Mitglieder erscheinen im Tauschmagazin nur mit ihren Mitgliedsnummern. Namen, Adressen und Telefon-Nummern der Mitglieder werden in Mitgliederlisten veröffentlicht, die getrennt vom Tauschmagazin ausschließlich an Mitglieder weitergegeben werden.

Verrechnung eines Tauschgeschäfts

Alle Dienstleistungen sind grundsätzlich gleichwertig und werden mit 20 Volmetalern pro Stunde berechnet. Sachkosten (z. B. Benzinkosten, Backzutaten) können in Euro bezahlt werden. Nach dem Tausch wird eine Tauschmitteilung ausgefüllt, nach Möglichkeit von beiden Tauschpartnern unterzeichnet und vom Leistungsgeber innerhalb eines Monats persönlich, per Post oder per e-mail-Formular an die Buchhaltung weitergeleitet. Leistungsgeber und Leistungsnehmer erhalten Kontrollabschnitte. Widerspruch gegen eine Buchung ist nur innerhalb eines Monats nach dem Buchungstermin möglich.

Kontolimits

Das Konto kann überzogen werden. Um einseitiges Geben oder Nehmen zu verhindern, ist eine Obergrenze von 400 Volmetalern Plus und eine Untergrenze von 400 Volmetalern Minus festgelegt. Das entspricht jeweils 20 Dienstleistungsstunden. Die Kontostände aller Mitglieder werden in der Mitgliederliste veröffentlicht, um Transparenz herzustellen. Werden die Grenzwerte erreicht, treten folgende Regelungen in Kraft:

  • Das Leitungsteam nimmt Kontakt zu den Mitgliedern auf, um Anregungen für die weitere Teilnahme am Tauschring zu geben.
  • Bei Unterschreitung von 400 Volmetalern Minus werden keine weiteren Volmetaler mehr abgebucht, d.h. der Leistungsgeber erhält in diesem Fall seine Volmetaler erst, wenn der Kontostand des Leistungsnehmers eine Abbuchung erlaubt.
  • Bei Überschreitung von 400 Volmetalern Plus können die das Limit überschreitenden Volmetaler einer anderen Person gespendet oder dem Solidaritätskonto gutgeschrieben werden. Erhält die Tauschringverwaltung keine Nachricht vom Tauschringmitglied, wird der das Limit überschreitende Betrag als Spende auf das Gemeinschaftskonto gebucht und für gemeinnützige Zwecke verwendet.
  • Eine kurzfristige Überschreitung der Kontolimits, etwa zum Ansparen von Guthaben für ein größeres Projekt, ist nur auf Antrag möglich. Der Antrag hat schriftlich mit dem entsprechenden Formblatt zu erfolgen.

Tauschgeschäfte während der Startphase

Für die Startphase (s. 2.3.) gilt folgende besondere Bedinung:

  • Die Untergrenze für Kontoüberziehungen liegt bei 200 Volmetaler Minus.

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